Kriminalität im Versicherungsbereich
Formen des Versicherungsbetruges
Einer Versicherung werden wichtige Daten zur Erhebung des Versicherungswertes vorenthalten bzw. falsche Angaben gemacht. Hierbei liegt arglistige Täuschung vor.
- Einer Versicherung wird ein Schaden, der nicht eingetreten ist, mit dem Ziel des Erhalts einer Geldleistung gemeldet. Dieses fällt unter Vortäuschung einer Straftat in Tateinheit mit Irreführung der Behörden.
- Ein vorsätzlich herbeigeführtes Schadenereignis wird als Unfall dargestellt (z.B. fingierter Kfz-Unfall oder Arbeitsunfall). Dies geschieht oft in Tateinheit mit Punkt 4.
- Der volle Wiederbeschaffungswert wird statt des tatsächlichen Restbuchwertes verlangt.
- Vortäuschung von Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit nach einem Unfallereignis.
Durch überhöhte Rückzahlungen verlieren die Versicherer jährlich Geld, das sie für berechtigte Ansprüche nicht mehr ohne Weiteres zur Verfügung haben.
Zwar haben sich Versicherer zu einem Versicherungspool zusammengeschlossen, in dem sie sich gegenseitig rückversichern, jedoch ist die Folge von übermäßigem Versicherungsbetrug, dass die Preise relativ stark steigen.
Viele Versicherungen unterhalten mittlerweile eigene Schadenabteilungen zur Bearbeitung solcher Verdachtsfälle, um den oft unberechtigten Leistungsbezug zu beweisen.
Die Detektei Veritas - Siebigteroth unterstützt die Arbeiten und Ermittlungen dieser Abteilungen und hat schon in vielen Fällen dazu beigetragen, hohe Schadenersatzansprüche abzuweisen.
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