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etektei Veritas-Siebigteroth Investigation
in Köln

 

  

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Detektei Veritas - Siebigteroth 

  

Die DVSI GmbH ist verpflichtet, den ihr erteilten Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen mit der geschäftsüblichen Sorgfalt auszuführen. Eine weitergehende Haftung wird für die DVSI GmbH und ihre Mitarbeiter ausgeschlossen; insbesondere wird nicht für Entschließungen gehaftet, die aufgrund eines Berichtes der DVSI GmbH gefasst werden. Die Art und Weise der Durchführung des erteilten Auftrages bestimmt allein die DVSI GmbH nach pflichtgemäßem Ermessen.

Das Rechtsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und der DVSI GmbH ist – soweit ein bestellter Erfolg herbeigeführt worden ist – Werkvertrag, sonst hinsichtlich der Leistung der Detektei, Dienstvertrag. Die Detektei schließt aus, den Erfolg zu schulden.

Alle Berichte der DVSI GmbH werden in Wahrnehmung berechtigter Interessen erteilt, sind nur für den Auftraggeber bestimmt und von diesem streng vertraulich zu behandeln. Der Auftraggeber haftet bei vereinbarungswidriger Weitergabe eines Berichtes an Dritte.

Die DVSI GmbH unterliegt der Schweigepflicht.

Im Rahmen des erteilten Auftrages darf die DVSI GmbH nicht gegen die Interessen des Auftraggebers tätig werden. Ergibt sich im Laufe der Durchführung eines Auftrages eine Interessenkollision, so darf die DVSI GmbH, unter Hinweis darauf, den Auftrag zurückgeben.

Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Bekanntgabe von Informanten der DVSI GmbH.

Unwahre Angaben des Auftraggebers berechtigen die DVSI GmbH zur Kündigung. Bei vorzeitiger Beendigung des Auftragsverhältnisses hat die DVSI GmbH Anspruch auf das bis zum Wirksamwerden der Kündigung angelaufene Honorar und auf Erstattung der bis dahin entstandenen Auslagen.

Die Erledigung des Auftrages kann von einem Kostenvorschuss abhängig gemacht werden. Nach Verbrauch des Vorschusses kann die Detektei die Arbeit bis zu einer weiteren Vorschusszahlung unterbrechen.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Tätigkeit der DVSI GmbH in gleicher Sache nicht selbst tätig zu werden oder Dritte tätig werden zu lassen.

Wird die DVSI GmbH infolge der Ausführung des Auftrages in gerichtlichen oder sonstigen Verfahren durch Anhörung oder schriftliche Berichterstattung in Anspruch genommen, so ist der Auftraggeber verpflichtet, den Zeitaufwand und die Auslagen gemäß den Sätzen der DVSI GmbH zu vergüten. Vom Gericht für die Inanspruchnahme gezahlte Entschädigungen sind auf die Vergütung der DVSI GmbH anzurechnen.

Die Übermittlung von personenbezogenen Daten ist nach § 16 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 4 BDSG zulässig, wenn der Empfänger ein berechtigtes Interesse/einen rechtlichen Anspruch an ihrer Kenntnis glaubhaft dargelegt hat. Die Gründe für das Vorliegen eines berechtigten Interesses/eines rechtlichen Anspruchs und die Mittel für ihre glaubhafte Darlegung sind aufzuzeichnen.

Der Auftragsgeber verpflichtet sich, die Bestimmungen des § 11 BDSG zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten im Auftrag einzuhalten. 

Der Auftraggeber versichert mit Unterzeichnung des Auftrages, sein berechtigtes Interesse glaubhaft dargelegt zu haben und keine gesetzwidrigen Ziele zu verfolgen.

 

Gerichtsstand und Erfüllungsort unter Kaufleuten: Siegburg

 

      Eitorf /Rhein-Sieg-Kreis

Kisteneichstr. 46

53783 Eitorf

Detektive in Köln und im Rhein-Sieg Kreis anrufen  02243 - 77 88

 
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